Gesetze
Gesetz wird geladen …
Terroristische Inhalte werden häufig über Dienste öffentlich verbreitet, die von in Drittländern niedergelassenen Hostingdiensteanbietern bereitgestellt werden. Um die Nutzer in der Union zu schützen und um zu gewährleisten, dass alle im digitalen Binnenmarkt tätigen Hostingdiensteanbieter denselben Anforderungen unterliegen, sollte diese Verordnung für alle Anbieter von relevanten Diensten gelten, die in der Union bereitgestellt werden, unabhängig vom Land der Hauptniederlassung des Diensteanbieters. Ein Hostingdiensteanbieter sollte als Anbieter von Diensten in der Union gelten, wenn er natürliche oder juristische Personen in einem oder mehreren Mitgliedstaaten in die Lage versetzt, seine Dienste in Anspruch zu nehmen, und der Diensteanbieter eine wesentliche Verbindung zu diesem Mitgliedstaat oder diesen Mitgliedstaaten hat.
Diese Verordnung gilt für Hostingdiensteanbieter, die unabhängig vom Ort ihrer Hauptniederlassung Dienstleistungen in der Union anbieten und Informationen…
Hostingdiensteanbieter, die terroristischen Inhalten ausgesetzt sind, sollten — falls sie über Nutzungsbedingungen verfügen — Bestimmungen darin aufnehmen, mit…
Durch diese Verordnung soll das reibungslose Funktionieren des digitalen Binnenmarkts in einer offenen und demokratischen Gesellschaft gewährleistet werden,…
In der vorliegenden Verordnung sollten Vorschriften festgelegt werden, mit denen der Missbrauch von Hostingdiensten für die Verbreitung terroristischer…
Hostingdiensteanbieter, die im Internet aktiv sind, spielen in der digitalen Wirtschaft eine zentrale Rolle, indem sie Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger…
Ein Anbieter von Hostingdiensten könnte in bestimmten Fällen, etwa über eine Meldung durch eine meldende Partei oder durch seine eigenen freiwilligen Maßnahmen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.