Erwägungsgrund 6 32021R0784
Die Bemühungen auf Unionsebene zur Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte durch einen Rahmen für die freiwillige Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den Hostingdiensteanbietern begannen 2015. Diese Bemühungen müssen durch einen klaren Rechtsrahmen ergänzt werden, um den Zugang zu terroristischen Online-Inhalten weiter zu verringern und dem sich rasch verändernden Problem gerecht zu werden. Der Rechtsrahmen soll auf den freiwilligen Bemühungen aufbauen, die durch die Empfehlung (EU) 2018/334 der Kommission verstärkt wurden, und entspricht der Forderung des Europäischen Parlaments, die Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler und schädlicher Online-Inhalte im Einklang mit dem in der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten horizontalen Rahmen zu intensivieren, sowie der Forderung des Europäischen Rates, die Erkennung und Entfernung von zu terroristischen Handlungen anstiftenden Online-Inhalten zu verbessern.