Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die zuständige Behörde des Mitgliedstaats, in dem der Hostingdiensteanbieter seine Hauptniederlassung hat oder in dem sein gesetzlicher Vertreter ansässig oder niedergelassen ist, sollte die Möglichkeit haben, die von den zuständigen Behörden eines anderen Mitgliedstaats erlassene Entfernungsanordnung zu überprüfen, um festzustellen, ob sie einen schwerwiegenden oder offenkundigen Verstoß gegen diese Verordnung oder die in der Charta verankerten Grundrechte enthält oder ob dies nicht der Fall ist. Sowohl der Inhalteanbieter als auch der Hostingdiensteanbieter sollten das Recht haben, eine Prüfung durch die zuständige Behörde in dem Mitgliedstaat, in dem der Hostingdiensteanbieter seine Hauptniederlassung hat oder wo sein gesetzlicher Vertreter ansässig oder niedergelassen ist, zu verlangen. Wird dies verlangt, so sollte die zuständige Behörde verpflichtet, darüber zu befinden, ob die Entfernungsanordnung einen solchen Verstoß enthält oder nicht. Wird in diesem Beschluss ein solcher Verstoß festgestellt, so sollte die Entfernungsanordnung ihre Rechtswirkung verlieren. Die Prüfung sollte schnell durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass irrtümlich entfernte oder gesperrte Inhalte so schnell wie möglich wiederhergestellt werden.
Die zuständige Behörde des Mitgliedstaats, in dem der Hostingdiensteanbieter seine Hauptniederlassung oder in dem der gesetzliche Vertreter ansässig oder…
Die zuständige Behörde jedes Mitgliedstaats ist befugt, eine Entfernungsanordnung zu erlassen, mit der die Hostingdiensteanbieter verpflichtet werden, in allen…
Die zuständige Behörde sollte die Entfernungsanordnung — durch elektronische Mittel, die einen schriftlichen Nachweis unter Bedingungen ermöglichen, die dem…
Für die Zwecke dieser Verordnung sollten die Mitgliedstaaten zuständige Behörden benennen. Dies sollte nicht die Einrichtung einer neuen Behörde erfordern und…
Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass die zuständige Behörde des für die Verhängung der Sanktionen zuständigen Mitgliedstaats umfassend über den Erlass von…
Da für Hostingdiensteanbieter keine allgemeine Anforderung einer physischen Präsenz im Gebiet der Union besteht, muss der Mitgliedstaat bestimmt werden, unter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.