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Hostingdiensteanbieter, die terroristischen Inhalten ausgesetzt sind, sollten — falls sie über Nutzungsbedingungen verfügen — Bestimmungen darin aufnehmen, mit denen sie dagegen vorgehen können, dass ihre Dienste für die öffentliche Verbreitung terroristischer Online-Inhalte missbraucht werden. Sie sollten diese Bestimmungen mit der gebotenen Sorgfalt und auf transparente, verhältnismäßige und diskriminierungsfreie Weise anwenden.
Ein Hostingdiensteanbieter, der terroristischen Inhalten gemäß Absatz 4 ausgesetzt ist, nimmt gegebenenfalls Bestimmungen in seine Nutzungsbedingungen auf, mit…
Die Hostingdiensteanbieter legen in ihren Nutzungsbedingungen deutlich ihre Strategie zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Inhalte dar, gegebenenfalls…
Die Hostingdiensteanbieter stellen sicher, dass die nach Absatz 1 gespeicherten terroristischen Inhalte und zugehörigen Daten angemessenen technischen und…
Angesichts des Umfangs des Problems und der Schnelligkeit, die für eine wirksame Ermittlung und Entfernung terroristischer Inhalte erforderlich ist, sind…
Im Hinblick auf terroristische Inhalte kommt es bei den Hostingdiensteanbietern auf die Transparenz ihrer Strategien an, denn nur so können sie ihrer…
Bei der Durchführung spezifischer Maßnahmen sollten die Hostingdiensteanbieter dafür sorgen, dass das Recht der Nutzer auf Meinungs- und Informationsfreiheit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.