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Um die Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten, sollte der Speicherzeitraum auf sechs Monate begrenzt werden, damit Inhalteanbieter ausreichend Zeit haben, behördliche oder gerichtliche Überprüfungsverfahren einzuleiten, und damit die Strafverfolgungsbehörden auf die für die Ermittlung und Verfolgung terroristischer Straftaten relevanten Daten zugreifen können. Dieser Zeitraum sollte jedoch auf Verlangen der zuständigen Behörde oder des zuständigen Gerichts um den erforderlichen Zeitraum verlängert werden können, falls das genannte Verfahren innerhalb des genannten sechsmonatigen Zeitraums zwar eingeleitet, aber nicht abgeschlossen wurde. Die Dauer des Speicherzeitraums sollte außerdem so bemessen sein, dass die Strafverfolgungsbehörden das für die Ermittlungen und die Strafverfolgung erforderliche Material unter Wahrung des Gleichgewichts mit den Grundrechten speichern können.
Die terroristischen Inhalte und zugehörigen Daten nach Absatz 1 werden für einen Zeitraum von sechs Monaten nach ihrer Entfernung oder Sperrung gespeichert. Auf…
Die Verpflichtung zur Speicherung der Inhalte für Verfahren der behördlichen oder gerichtlichen Überprüfung ist notwendig und gerechtfertigt, da gewährleistet…
Wie aus den überarbeiteten FATF-Empfehlungen hervorgeht, sollten die Verpflichteten die erforderlichen Informationen, die sie durch Maßnahmen zur Erfüllung…
Die Ermittlungen und die Strafverfolgung in Terrorismusfällen werden häufig durch den mangelnden Informationsaustausch zwischen den nationalen Ermittlungs- und…
Zur Wahrung der Privatsphäre und zum Schutz personenbezogener Daten sollten nicht mehr Daten als für die Ermittlungen zur Geldwäschebekämpfung erforderlich in…
Der Zeitraum, für den die PNR-Daten vorgehalten werden sollen, sollte so lang sein, wie dies für den mit ihnen verfolgten Zweck der Verhütung, Aufdeckung,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.