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Anhand der Ergebnisse und Schlussfolgerungen des Umsetzungsberichts und der Ergebnisse der Überwachung sollte die Kommission innerhalb von drei Jahren nach dem Tag ihres Inkrafttretens eine Bewertung dieser Verordnung vornehmen. Die Bewertung sollte sich auf die Kriterien Effizienz, Erforderlichkeit, Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit, Relevanz, Kohärenz und Unionsmehrwert stützen. Bewertet werden sollte die Funktionsweise der verschiedenen in der Verordnung festgelegten operativen und technischen Maßnahmen, einschließlich der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Verbesserung der Erkennung, Ermittlung und Entfernung terroristischer Online-Inhalte, der Wirksamkeit der Schutzvorkehrungen sowie der Auswirkungen auf potenziell beeinträchtigte Grundrechte, darunter die Meinungs- und Informationsfreiheit, die Medienfreiheit und der Medienpluralismus, die unternehmerische Freiheit, das Recht auf Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten. Außerdem sollte die Kommission die Auswirkungen auf potenziell beeinträchtigte Interessen Dritter bewerten.
Im Interesse der Wirksamkeit und Effizienz sollte die Kommission eine allgemeine Bewertung dieser Verordnung vornehmen. Bei dieser allgemeinen Bewertung sollten…
Spätestens drei Jahre nach dem ersten Fall der Anwendung dieser Verordnung oder spätestens fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten, je nachdem, welches der frühere…
Die Kommission sollte eine Bewertung dieser Verordnung mit Blick auf die damit verfolgten Ziele durchführen. Die Kommission sollte die erhobenen Daten über das…
Die Kommission sollte eine Bewertung dieser Verordnung mit Blick auf die damit verfolgten Ziele durchführen und dabei auch die neuen technologischen,…
Die Kommission sollte den potenziellen Nutzen einer Festlegung von Anforderungen auch in Bezug auf soziale Aspekte von Produkten bewerten. Im Rahmen dieser…
Gemäß Nummer 22 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung sollte die Kommission diese Verordnung bewerten. Diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.