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Spätestens drei Jahre nach dem ersten Fall der Anwendung dieser Verordnung oder spätestens fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist, sollte die Kommission den Geltungsbereich, das Funktionieren und die Effizienz der Verordnung überprüfen, einschließlich möglicher Maßnahmen im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums und zusätzlicher Maßnahmen im Bereich Dienstleistungen. Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat über ihre Bewertung Bericht erstatten. Im Anschluss an die Überprüfung können geeignete Gesetzgebungsvorschläge vorgelegt werden.
Spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung legt die Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament einen Bericht über die Anwendung der…
Ungeachtet des Absatzes 2 unterbreitet die Kommission innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt des Beginns der Anwendung dieser Verordnung dem Europäischen…
Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat fünf Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung Bericht über das Funktionieren der Verordnung,…
Innerhalb von drei Jahren nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung legt die Kommission einen Bericht über die Durchführung dieser Verordnung, ihre Wirksamkeit…
Um sicherzustellen, dass bezüglich der Anwendung dieser Verordnung genügend Erfahrungen gesammelt wurden, sollte die Kommission einen Bericht über deren…
Um sicherzustellen, dass bezüglich der Anwendung dieser Verordnung genügend Erfahrungen gesammelt wurden, sollte die Kommission einen Bericht über deren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.