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Um die Fortschritte bei der Programmdurchführung zu bewerten und etwaige Verbesserungen daran vorzunehmen, sollte die Kommission eine Zwischenevaluierung des Programms durchführen. Dieser Zwischenevaluierung sollte eine abschließende Evaluierung des Programms 2014-2020 beigefügt werden, und die bei letzterer Evaluierung gewonnenen einschlägigen Erkenntnisse sollten in die Zwischenevaluierung einfließen. Im Rahmen der Zwischenevaluierung ist es besonders wichtig, dass neben der allgemeinen Wirksamkeit und Gesamtleistung des Programms auch die Umsetzung neuer Initiativen sowie der eingeführten Inklusions- und Vereinfachungsmaßnahmen gründlich bewertet werden. Die Kommission sollte gegebenenfalls auf der Grundlage der Zwischenevaluierung einen Gesetzgebungsvorschlag zur Änderung dieser Verordnung vorlegen. Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen alle Evaluierungen übermitteln.
Sobald ausreichend Informationen über die Durchführung des Programms vorliegen, spätestens aber bis zum 31. Dezember 2024, nimmt die Kommission eine…
Eine Zwischenevaluierung des Programms erfolgt durch die Kommission, sobald ausreichend Informationen über dessen Durchführung vorliegen, spätestens aber vier…
Die Kommission übermittelt die in Absatz 2 genannte Zwischenevaluierung sowie die in Absatz 3 genannte abschließende Evaluierung dem Europäischen Parlament, dem…
Sobald ausreichend Informationen über die Durchführung des Programms vorliegen, spätestens aber bis zum 31. Dezember 2024, wird die Kommission eine…
Die Kommission nimmt eine Zwischenevaluierung des Programms vor, sobald ausreichend Informationen über die Durchführung des Programms vorliegen, spätestens aber…
Die Kommission legt spätestens bis zum 31. Dezember 2024 eine Zwischenbewertung des Programms vor. Die Zwischenbewertung ist die Grundlage für eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.