Erwägungsgrund 24 32021R0817
Die grundlegende Architektur des Programms 2014-2020, das in drei Kapitel, nämlich allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, gegliedert und um drei Leitaktionen herum strukturiert war, hat sich bewährt und sollte beibehalten werden. Es sollten Verbesserungen vorgenommen werden, um die Maßnahmen, die mit dem Programm gefördert werden, zu straffen und zu rationalisieren. Auch sollten Stabilität und Kontinuität bei den Verwaltungs- und Durchführungsmethoden gewährleistet werden. Insgesamt sollten mindestens 75 % des Budgets des Programms von den nationalen Agenturen in indirekter Mittelverwaltung ausgeführt werden. Dazu gehören Maßnahmen wie die Lernmobilität in allen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Jugend und des Sports sowie Kooperationspartnerschaften, einschließlich kleinerer Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend. Für Maßnahmen, an denen unionsweite Netzwerke und europäische Organisationen im Rahmen der Leitaktionen 2 und 3 beteiligt sind, mit Ausnahme kleinerer Partnerschaften, sollten gegebenenfalls besondere Regelungen für die direkte Mittelverwaltung vorgesehen werden.