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Es sollte sichergestellt werden, dass das mit der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgestellte Programm Kreatives Europa 2014-2020 (im Folgenden „Programm 2014-2020“) ordnungsgemäß abgeschlossen wird, insbesondere in Bezug auf die Fortführung mehrjähriger Verwaltungsvereinbarungen, wie die zur Finanzierung technischer und administrativer Hilfe. Ab dem 1. Januar 2021 sollte die technische und administrative Hilfe erforderlichenfalls die Verwaltung von Maßnahmen gewährleisten, die im Rahmen des Programms 2014-2020 bis zum 31. Dezember 2020 noch nicht abgeschlossen wurden.
Mit dieser Verordnung wird das Programm Kreatives Europa (im Folgenden „Programm“) für den Zeitraum des MFR 2021-2027 eingerichtet. Darin werden die…
Es sollte gewährleistet werden, dass das Programm 2014-2020 ordnungsgemäß abgeschlossen wird, insbesondere in Bezug auf die Fortführung mehrjähriger…
Um die Kontinuität bei der Bereitstellung von Unterstützung zwischen den Programmen der Jahre 2014-2020 in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit…
Es muss zwar sichergestellt werden, dass der 31. Dezember 2023 das Enddatum für die Förderfähigkeit im Programmplanungszeitraum 2014-2020 bleibt, doch sollte…
Die Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates und jeglicher für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 geltende Rechtsakt sollten…
Die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates oder jeglicher für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 geltende Rechtsakt sollten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.