VERORDNUNG (EU) 2021/821 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2021 über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Neufassung) · KAPITEL X
Diese Verordnung gilt unbeschadet des delegierten Beschlusses der Kommission vom 15. September 2015 zur Ergänzung des Beschlusses Nr. 1104/2011/EU.
Art. 30 32021R0821
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