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Das Programm „Fiscalis 2020“, das mit der Verordnung (EU) Nr. 1286/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet wurde und von der Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern durchgeführt wird, hat — genau wie seine Vorläuferprogramme — erheblich dazu beigetragen, die Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden in der Union zu erleichtern und zu verstärken. Der Mehrwert dieser Programme, unter anderem für den Schutz der finanziellen und wirtschaftlichen Interessen der Mitgliedstaaten und der Steuerpflichtigen, wurde von den Steuerbehörden der teilnehmenden Länder anerkannt. Die Herausforderungen des nächsten Jahrzehnts können nur bewältigt werden, wenn die Mitgliedstaaten über die Grenzen ihrer Zuständigkeitsgebiete hinausblicken und intensiv mit den anderen Akteuren zusammenarbeiten.
Das Programm „Fiscalis 2020“ bietet den Mitgliedstaaten einen Unionsrahmen, in dem die Zusammenarbeit entwickelt werden kann. Dieser Rahmen ist kostenwirksamer,…
Das Programm sollte Synergien fördern, wobei Überschneidungen mit verwandten Programmen und Maßnahmen der Union vermieden werden sollten. Die Maßnahmen im…
Das mit der Verordnung (EU) Nr. 1294/2013 eingerichtete Programm „Zoll 2020“ und dessen Vorläuferprogramme haben erheblich dazu beigetragen, die Zusammenarbeit…
Die multilateralen Prüfungen, die mit Unterstützung des durch die Verordnung (EU) Nr. 1286/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten…
Die im Rahmen des Programms „Fiscalis 2020“ angewandten Maßnahmen haben sich als geeignet erwiesen und sollten daher beibehalten werden. Um im Interesse einer…
Zur Sicherstellung der Kostenwirksamkeit sollten im Rahmen des Programms mögliche Synergien mit anderen Maßnahmen der Union in verwandten Bereichen, etwa mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.