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In Anbetracht der Schlussfolgerungen des SCCS sollte Titandioxid in Pulverform mit mindestens 1 % Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von ≤ 10 μm nicht für Anwendungen zugelassen werden, die eine Exposition des Endverbrauchers durch Inhalation verursachen können, und sollte daher in die Liste der Stoffe, deren Verwendung eingeschränkt ist, in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgenommen werden, und seine Verwendung sollte nur in Gesichtsmitteln in loser Pulverform sowie in Haarmitteln in Form von Aerosolsprays, wie in diesen Schlussfolgerungen angegeben, zugelassen werden. Neben der Aufnahme von Titandioxid in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 sollte vorgesehen werden, dass die Verwendung von Titandioxid als Farbstoff gemäß Anhang IV Eintrag 143 der genannten Verordnung sowie die Verwendung von Titandioxid als UV-Filter gemäß Anhang VI Eintrag 27 der genannten Verordnung unbeschadet seiner eingeschränkten Verwendung gemäß Anhang III der genannten Verordnung zugelassen werden sollte. Zu diesem Zweck sollte ein Hinweis auf die eingeschränkte Verwendung von Titandioxid gemäß Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 in die entsprechenden Einträge in Anhang IV und Anhang VI dieser Verordnung hinzugefügt werden. In Bezug auf die Verwendung von Titandioxid (Nanoform) als UV-Filter gemäß Anhang VI Eintrag 27a der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 sind keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich, da in Eintrag 27a bereits vorgesehen ist, dass Titandioxid (Nanoform) nicht in Anwendungen verwendet werden darf, die durch Inhalation zur Exposition der Lunge des Endverbrauchers führen können.
Titandioxid ist derzeit in Anhang IV Eintrag 143 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgeführt und darf als Farbstoff in kosmetischen Mitteln verwendet werden,…
Titandioxid, auch in Form von Nanomaterial, ist derzeit als UV-Filter in kosmetischen Mitteln zugelassen. Titandioxid (Nano) ist unter Eintrag 27a in Anhang VI…
Im Lichte der genannten Stellungnahmen des SCCS sollte Titandioxid (Nano) gemäß den Spezifikationen des SCCS zur Verwendung als UV-Filter in kosmetischen…
Titandioxid ist gemäß Eintrag 143 des Anhangs IV der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 als Farbstoff und gemäß Eintrag 27 des Anhangs VI derselben Verordnung als…
Angesichts der Stellungnahme des SCCS und zur Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt sollten die drei Beschichtungskombinationen mit…
Am 6. Oktober 2020 nahm der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (Scientific Committee on Consumer Safety, SCCS) ein wissenschaftliches Gutachten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.