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Schließlich gelangte der SCCS zu dem Schluss, dass diese Ergebnisse auf kosmetischen Mitteln beruhten, die nur auf einer Art von Titandioxidform (Pigmentform) basierten, und dass mangels weiterführender Informationen nicht festgestellt werden konnte, ob diese Schlussfolgerungen auch auf andere kosmetische Anwendungen anwendbar sind, die andere Arten von Titandioxid enthalten, die nicht ausdrücklich in dem SCCS-Gutachten behandelt wurden.
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (im Folgenden „SCCS“) gelangte in einer Stellungnahme vom 7. März 2017, die am 22. Juni 2018 korrigiert…
Der SCCS gelangte ferner zu dem Schluss, dass die in einigen Produkttypen (z. B. in Lippenstiften) verwendeten Bestandteile versehentlich aufgenommen werden…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) kam in seiner Stellungnahme vom 18. September 2012 , die am 23. September 2014 überarbeitet…
In Anbetracht der Schlussfolgerungen des SCCS sollte Titandioxid in Pulverform mit mindestens 1 % Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von ≤ 10 μm…
Titandioxid ist derzeit in Anhang IV Eintrag 143 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgeführt und darf als Farbstoff in kosmetischen Mitteln verwendet werden,…
In Anbetracht der Stellungnahmen des SCCS sollte die Verwendung von Zinkoxid in unbeschichteter Nicht-Nanoform in kosmetischen Mitteln auf solche Anwendungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.