Gesetze
Gesetz wird geladen …
Titandioxid ist derzeit in Anhang IV Eintrag 143 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgeführt und darf als Farbstoff in kosmetischen Mitteln verwendet werden, sofern er die Reinheitskriterien gemäß Eintrag E 171 (Titandioxid) des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission erfüllt. Titandioxid ist auch in den Einträgen 27 und 27a (Nanoform) des Anhangs VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 als UV-Filter aufgeführt und in kosmetischen Mitteln nur in einer Konzentration von bis zu 25 % zugelassen. Darüber hinaus ist Titandioxid (Nanoform) in der gebrauchsfertigen Zubereitung zugelassen, mit Ausnahme von Anwendungen, die durch Inhalation zur Exposition der Lunge des Endverbrauchers führen können und vorbehaltlich der anderen im Eintrag aufgeführten Bedingungen.
Titandioxid, auch in Form von Nanomaterial, ist derzeit als UV-Filter in kosmetischen Mitteln zugelassen. Titandioxid (Nano) ist unter Eintrag 27a in Anhang VI…
Titandioxid ist gemäß Eintrag 143 des Anhangs IV der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 als Farbstoff und gemäß Eintrag 27 des Anhangs VI derselben Verordnung als…
In Anbetracht der Schlussfolgerungen des SCCS sollte Titandioxid in Pulverform mit mindestens 1 % Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von ≤ 10 μm…
Angesichts der Stellungnahme des SCCS und zur Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt sollten die drei Beschichtungskombinationen mit…
Im Lichte der genannten Stellungnahmen des SCCS sollte Titandioxid (Nano) gemäß den Spezifikationen des SCCS zur Verwendung als UV-Filter in kosmetischen…
Titandioxid (E 171) ist ein Stoff, der nach Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 als Farbstoff in verschiedenen Lebensmitteln zugelassen ist.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.