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Angesichts ihres Fachwissens im Bereich der Cybersicherheit und ihres Mandats als Bezugspunkt der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie anderen maßgeblichen Interessenträgern der Union für Beratung und Fachwissen auf dem Gebiet der Cybersicherheit und angesichts der von ihr im Zusammenhang mit ihren Aufgaben gesammelten Beiträge sollte sich die ENISA aktiv an den Tätigkeiten des Kompetenzzentrums, einschließlich der Entwicklung der Agenda, beteiligen, wobei jedoch — insbesondere durch die Mitwirkung der ENISA als ständige Beobachterin im Verwaltungsrat des Kompetenzzentrums — Doppelarbeit vermieden werden sollte. Bezüglich der Aufstellung der Agenda, des jährlichen Arbeitsprogramms und des mehrjährigen Arbeitsprogramms sollten der Exekutivdirektor des Kompetenzzentrums und der Verwaltungsrat sämtliche von der ENISA durchgeführten strategischen Beratungen und bereitgestellten Beiträge im Einklang mit der vom Verwaltungsrat festgelegten Geschäftsordnung berücksichtigen.
über die Agenda und das mehrjährige Arbeitsprogramm, unter Vermeidung von Überschneidungen mit den Tätigkeiten der ENISA und unter Berücksichtigung der…
Die ENISA sollte die laufenden Tätigkeiten auf den Gebieten der Forschung, Entwicklung und technologischen Bewertung — insbesondere die im Rahmen der…
Die ENISA sollte einen Beitrag zu den Bemühungen der Union um eine Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen sowie innerhalb der einschlägigen…
Die ENISA sollte die Kommission mit Beratung, Stellungnahmen und Analysen zu allen Angelegenheiten der Union, die mit der Ausarbeitung, Aktualisierung und…
Die Tätigkeit der ENISA sollte regelmäßig und unabhängig bewertet werden. Diese Bewertung sollte sich darauf beziehen, inwieweit die ENISA ihre Ziele erreicht,…
Bei der Unterstützung der operativen Cybersicherheit sollte das CERT-EU das verfügbare Fachwissen der ENISA im Wege der strukturierten Zusammenarbeit gemäß der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.