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Da die Ziele dieser Verordnung — nämlich die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Kapazitäten der Union, die Wahrung und Weiterentwicklung der technischen und industriellen Kapazitäten der Union im Bereich der Cybersicherheitsforschung, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Cybersicherheitsbranche der Union und die Verwandlung der Cybersicherheit in einen Wettbewerbsvorteil für andere Branchen der Union — von den Mitgliedstaaten allein nicht ausreichend verwirklicht werden können, da die vorhandenen begrenzten Ressourcen weit verstreut und umfangreiche Investitionen erforderlich sind, sondern vielmehr besser auf Unionsebene zu verwirklichen sind, da es darum geht, unnötige Doppelarbeit bei diesen Anstrengungen zu vermeiden, die kritische Investitionsmasse zu erreichen und sicherzustellen, dass die öffentlichen Mittel optimal genutzt werden und ein hohes Maß an Cybersicherheit in allen Mitgliedstaaten gefördert wird, kann die Union im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) verankerten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht diese Verordnung nicht über das für die Verwirklichung dieser Ziele erforderliche Maß hinaus —
Da die Ziele dieser Verordnung, nämlich Stärkung der Forschungs- und Innovationsfähigkeiten, Entwicklung des Kapazitätsaufbaus für das Hochleistungsrechnen, und…
Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich die Gewährleistung eines reibungslosen Funktionierens des digitalen Binnenmarkts durch die Bekämpfung der Verbreitung…
Da die Ziele dieser Verordnung, nämlich den digitalen Wandel der europäischen Wirtschaft, Industrie und Gesellschaft zu unterstützen und zu beschleunigen, seine…
Da die Ziele dieser Verordnung, nämlich die Verstärkung der Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden, die Kriminalprävention und…
Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich die Erreichung eines hohen Niveaus an digitaler operationaler Resilienz in beaufsichtigten Finanzunternehmen, von den…
Da die Ziele dieser Verordnung, nämlich die Förderung von Investitionen in der Union und die Verbesserung des Zugangs zu Finanzierung für Einrichtungen — soweit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.