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Die Union ist auf Solidarität sowohl zwischen ihren Bürgerinnen und Bürgern als auch zwischen den Mitgliedstaaten gegründet. An diesem allgemeingültigen und gemeinsamen Wert orientiert sich das Handeln der Union, und er sorgt für die notwendige Einigkeit, damit gegenwärtige und künftige gesellschaftliche Herausforderungen bewältigt werden können, wozu junge Europäer ihren Beitrag zu leisten bereit sind, indem sie ihre Solidarität in der Praxis unter Beweis stellen. In Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) wird die Solidarität als einer der Grundsätze der Europäischen Union hervorgehoben. Dieser Grundsatz wird auch in Artikel 21 Absatz 1 EUV als einer der Grundpfeiler des auswärtigen Handelns der Union bezeichnet.
Die Europäische Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit;…
Die Europäische Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit;…
Die Union gründet sich auf die in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) verankerten Werte, nämlich die Achtung der Menschenwürde, Freiheit,…
Die Union gründet sich auf die universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität sowie der Achtung der Menschenrechte…
Nach Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union beruht die Union auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und…
Gemäß Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) sind die Werte, auf die sich die Union gründet, die Achtung der Menschenwürde, Freiheit,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.