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In Anbetracht der spezifischen Herausforderungen des humanitären Kontexts sollten die Teilnehmer an Freiwilligentätigkeiten zur Unterstützung von Maßnahmen der humanitären Hilfe nicht jünger als 18 Jahre und nicht älter als 35 Jahre sein.
Zum Zeitpunkt des Beginns einer Freiwilligentätigkeit im Rahmen des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe darf ein Teilnehmer nicht jünger als 18…
„Teilnehmer“ eine Person im Alter von 18 bis 30 Jahren, oder im Falle von Freiwilligentätigkeiten im Rahmen des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre…
Zielgruppe des Programms sind junge Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren. Zur Teilnahme an Tätigkeiten, die vom Programm angeboten werden, sollten sich diese…
Die Freiwilligentätigkeit im Bereich der humanitären Hilfe sollte zu einer angemessenen humanitären Reaktion beitragen, welche die geschlechtsspezifische…
Die Antragsteller dürfen das 30. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.
Helferin oder Helfer kann werden, wer mindestens sechs Jahre alt ist. Helferinnen und Helfer, die noch nicht 18 Jahre alt sind, sind Junghelferinnen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.