Gesetze
Gesetz wird geladen …
Freiwilligentätigkeiten im Rahmen des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe In der in Unterabsatz 1 Buchstabe d genannten Vereinbarung sind die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die Dauer und der Ort des Einsatzes sowie die Beschreibung der damit verbundenen Aufgaben festgelegt. In einer solchen Vereinbarung wird auf den Versicherungsschutz der Teilnehmer und gegebenenfalls auf die Sicherheitsanforderungen gemäß den geltenden nationalen Rechtsvorschriften Bezug genommen.
umfassen eine Lern- und Ausbildungskomponente, auch zu den in Artikel 10 Absatz 2 aufgeführten Grundsätzen, und gegebenenfalls Komponenten zu Entwicklung und Kapazitätsaufbau unter Einbeziehung hochqualifizierter, gut geschulter und erfahrener Betreuer, Mentoren und Sachverständiger;
dürfen nicht an die Stelle von Praktika oder Arbeitsstellen treten;
sind nicht mit einem Arbeitsverhältnis gleichzusetzen und
sind Gegenstand einer schriftlichen Vereinbarung über Freiwilligentätigkeiten.
Freiwilligentätigkeiten im Rahmen des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe dürfen ausschließlich in den Regionen von Drittländern stattfinden in denen,
Tätigkeiten und Maßnahmen der humanitären Hilfe durchgeführt werden und
keine internationalen oder nicht internationalen bewaffneten Konflikte ausgetragen werden.
der Aktionsbereich „Beteiligung junger Menschen an solidarischen Tätigkeiten im Zusammenhang mit humanitärer Hilfe“ (im Folgenden „Europäisches…
Teilnehmer an Freiwilligentätigkeiten (im Folgenden „Freiwillige“) können zur Stärkung der Kapazitäten der Union beitragen, bedarfsorientierte und auf…
Die Freiwilligentätigkeit im Bereich der humanitären Hilfe sollte zu einer bedarfsorientierten humanitären Reaktion beitragen und sich auf den Europäischen…
Für die Auslegung der einschlägigen Rechtsakte der Union ist es angebracht, dass sowohl grenzüberschreitende Freiwilligentätigkeiten als auch…
Freiwilligentätigkeiten gemäß Artikel 7 und 10;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.