Erwägungsgrund 1 32021R0888
Die Union ist auf Solidarität sowohl zwischen ihren Bürgerinnen und Bürgern als auch zwischen den Mitgliedstaaten gegründet. An diesem allgemeingültigen und gemeinsamen Wert orientiert sich das Handeln der Union, und er sorgt für die notwendige Einigkeit, damit gegenwärtige und künftige gesellschaftliche Herausforderungen bewältigt werden können, wozu junge Europäer ihren Beitrag zu leisten bereit sind, indem sie ihre Solidarität in der Praxis unter Beweis stellen. In Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) wird die Solidarität als einer der Grundsätze der Europäischen Union hervorgehoben. Dieser Grundsatz wird auch in Artikel 21 Absatz 1 EUV als einer der Grundpfeiler des auswärtigen Handelns der Union bezeichnet.