Erwägungsgrund 3 32021R0907
Der Beschluss (GASP) 2021/908 des Rates zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP wurde gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 24. und 25. Mai 2021 nach der unrechtmäßigen, erzwungenen Landung eines innerhalb der EU verkehrenden Ryanair-Fluges in Minsk, Belarus, am 23. Mai 2021 angenommen. Dieser Vorfall, der die Unzuverlässigkeit der belorussischen Luftfahrtbehörden deutlich machte, gefährdete die Flugsicherheit auf der Grundlage gefälschter Beweise, die dazu dienten, die Festnahme des Journalisten und oppositionellen Bloggers Raman Pratasewitsch und von Sofia Sapega durch die belarussischen Behörden zu ermöglichen, und stellte einen weiteren Schritt zur Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition in Belarus dar.