Erwägungsgrund 1 32021R0943
Auf der Grundlage der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) vorgelegten Entwürfe technischer Durchführungsstandards hat die Europäische Kommission kürzlich die Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 der Kommission erlassen, mit der die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission aufgehoben und ersetzt wird.