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Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 wird nach dem Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff E 322 folgender neuer Eintrag eingefügt: „E 322a HAFERLECITHIN Synonyme Fraktioniertes Haferöl Definition Haferlecithin ist ein fraktioniertes Haferöl, das reich an polaren Lipiden, hauptsächlich Galactolipiden, ist. Haferlecithin wird aus Haferkörnern in Lebensmittelqualität gewonnen, die zur Gewinnung eines Rohlipidextraktes gesiebt und mit Ethanol bei erhöhter Temperatur extrahiert werden. Dieser Rohextrakt wird in einem mehrstufigen Verfahren verdampft und filtriert, wodurch rohes Haferöl gewonnen wird, das zur Erzeugung von Haferlecithin getrennt, verdampft und gefiltert wird. Im Extraktionsverfahren darf nur Ethanol als Extraktionslösungsmittel verwendet werden. Einecs 281-672-4 Gehalt Mindestens 30 % polarer Lipide, die in Aceton unlöslich sind Beschreibung gelblich-braune viskose Flüssigkeit Merkmale Cholin höchstens 2 g/100 g Phosphor mindestens 0,5 % Polare Lipide mindestens 35 % Massenanteil Neutralfette 55–65 % Massenanteil gesättigt 17-20 % Massenanteil einfach ungesättigt 38-42 % Massenanteil mehrfach ungesättigt 38-42 % Massenanteil Reinheit Trocknungsverlust höchstens 2 % In Toluen unlösliche Stoffe höchstens 1 % Massenanteil Säurezahl höchstens 30 mg KOH/g Peroxidzahl weniger als 10 meq O2/kg Fett Lösungsmittelreste Ethanol höchstens 300 mg/kg Arsen höchstens 0,1 mg/kg Blei höchstens 0,05 mg/kg Quecksilber höchstens 0,02 mg/kg Cadmium höchstens 0,05 mg/kg Mikrobiologische Kriterien Zahl der aeroben Keime höchstens 1 000 KBE/g Hefe höchstens 100 KBE/g Schimmelpilze höchstens 100 KBE/g Enterobakterien höchstens 10 KBE/g Aerobe Sporen höchstens 1 KBE/g Sonstiges Gluten höchstens 20 mg/kg“
Die Spezifikationen für Haferlecithin (E 322a) sollten bei dessen erstmaliger Aufnahme in die EU-Liste der für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassenen…
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt geändert: 1. In Teil B wird in Nummer 3 „Andere Zusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel“ nach…
Der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 wird wie folgt geändert: 1. Der Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff E 422 (Glycerin) erhält folgende Fassung: „E…
Daher ist es angezeigt, die Verwendung von Haferlecithin als Emulgator in der Lebensmittelkategorie „Kakao- und Schokoladeprodukte im Sinne der Richtlinie…
Am 25. Januar 2018 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Haferlecithin als Lebensmittelzusatzstoff in der Lebensmittelkategorie 05.1 „Kakao- und…
Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 erhält der Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff E 471 MONO- UND DIGLYCERIDE VON SPEISEFETTSÄUREN folgende Fassung:…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.