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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) bewertete die Sicherheit von Haferlecithin als Lebensmittelzusatzstoff und kam in ihrem Gutachten vom 10. Dezember 2019 zu dem Schluss, dass bei der Verwendung von Haferlecithin als Lebensmittelzusatzstoff in Bezug auf die vorgeschlagene Verwendung und die vorgeschlagenen Verwendungsmengen keine Sicherheitsbedenken bestehen.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die Sicherheit von L-HPC als Lebensmittelzusatzstoff bewertet und gelangte in ihrem Gutachten vom 20.…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) gelangt in ihrem Gutachten vom 14. Februar 2006 zu dem Schluss, dass die Sicherheit dieses…
Am 12. Februar 2015 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) ein Gutachten über die Sicherheit der…
Am 25. Januar 2018 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Haferlecithin als Lebensmittelzusatzstoff in der Lebensmittelkategorie 05.1 „Kakao- und…
Am 1. Februar 2017 schloss die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) die Bewertung der Sicherheit des Stoffs [FL-Nr.…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bewertete die Sicherheit von neutralem Methacrylat-Copolymer und anionischem Methacrylat-Copolymer bei der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.