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Daher ist es angezeigt, die Verwendung von Haferlecithin als Emulgator in der Lebensmittelkategorie „Kakao- und Schokoladeprodukte im Sinne der Richtlinie 2000/36/EG“ in einer Höchstmenge von 20 000 mg/kg zuzulassen und diesem Zusatzstoff die E-Nummer E 322a zuzuweisen.
Am 25. Januar 2018 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Haferlecithin als Lebensmittelzusatzstoff in der Lebensmittelkategorie 05.1 „Kakao- und…
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt geändert: 1. In Teil B wird in Nummer 3 „Andere Zusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel“ nach…
Die Spezifikationen für Haferlecithin (E 322a) sollten bei dessen erstmaliger Aufnahme in die EU-Liste der für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassenen…
Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist Citronensäure (E 330) in einer Höchstmenge von 5 000 mg/kg als Lebensmittelzusatzstoff für die…
Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 wird nach dem Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff E 322 folgender neuer Eintrag eingefügt: „E 322a HAFERLECITHIN…
Haferlecithin ist ein fraktioniertes Haferöl, das als Emulgator wirkt und die Herstellung von Kakao- und Schokoladeerzeugnissen erleichtert, indem es die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.