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Die wirksame Anwendung aller im Rahmen dieser Verordnung erlassenen Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von Wirtschaftsteilnehmern aus der Union zu den Märkten für öffentliche Aufträge oder Konzessionen bestimmter Drittländer erfordert klare Ursprungsregeln für Wirtschaftsbeteiligte, Waren und Dienstleistungen.
In dieser Verordnung sind Maßnahmen in Bezug auf nicht erfasste Beschaffungen festgelegt, die den Zugang von Wirtschaftsteilnehmern, Waren und Dienstleistungen…
Entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und zur Verwirklichung des grundlegenden Ziels der Verbesserung des Zugangs von Wirtschaftsteilnehmern, Waren…
Die internationalen Verpflichtungen hinsichtlich des Marktzugangs, die die Union gegenüber Drittländern im Bereich der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und…
Bei der Prüfung des Vorliegens von spezifischen Maßnahmen oder Praktiken in einem Drittland, die zu einer Beeinträchtigung des Zugangs von…
Zur Gewährleistung eines reibungslos funktionierenden Binnenmarkts und zur Förderung des Zugangs zu Waren- und Dienstleistungen und ihres freien Verkehrs in der…
Die gemäß dieser Verordnung erlassenen handelspolitischen Maßnahmen sollten auf der Grundlage objektiver Kriterien ausgewählt und gestaltet werden; dazu gehören…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.