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Die Herkunft einer Ware sollte gemäß Artikel 60 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates bestimmt werden.
Der Ursprung einer Ware wird gemäß Artikel 60 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 bestimmt, und der Ursprung einer Dienstleistung wird anhand der Herkunft des…
Die Kommission kann Vorschriften zur Bestimmung des Ursprungs bestimmter Waren gemäß den für diese Waren geltenden Ursprungsregeln erlassen.
Der Ursprung der Waren, auf die diese Verordnung Anwendung findet, wird gemäß der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 ermittelt.
Der Ursprung einer Ware wird nach der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 bestimmt.
Bei der Durchsetzung der Unionsrechte sollte der Ursprung einer Ware nach der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates bestimmt werden. Bei der Durchsetzung der…
Kapitel III der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates , nach dem die Mitgliedstaaten für die Marktüberwachung und die Kontrolle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.