Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge und die Grundsätze, die für von den Unionsorganen auf eigene Rechnung vergebene öffentliche Aufträge gelten, sind in der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt und fallen somit nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung. Gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 beruhen diese Vorschriften auf den Vorschriften, die in den Richtlinien 2014/23/EU und 2014/24/EU festgelegt sind. Daher sollte im Rahmen einer Überarbeitung der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 bewertet werden, ob die in der vorliegenden Verordnung festgelegten Vorschriften und Grundsätze für öffentliche Aufträge gelten sollten, die von Organen der Union vergeben werden.
Bei Aufträgen, die von den in Absatz 2 genannten öffentlichen Auftraggebern oder in deren Namen vergeben werden, finden die Bestimmungen des Teils 1 Titel V…
Für die Zwecke dieser Richtlinie sind Ausgaben im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge alle Ausgaben in Verbindung mit öffentlichen Aufträgen im…
Die Vergabe von Aufträgen in den Mitgliedstaaten durch Auftraggeber im Sinne der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März…
Die Vergabe öffentlicher Aufträge durch oder im Namen von Behörden der Mitgliedstaaten hat im Einklang mit den im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen…
Die Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge sowie zu Finanzhilfen, Preisgeldern und Sachverständigen sollten an diejenigen der Verordnung (EU, Euratom)…
Diese Verordnung unterliegt den vom Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 322 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erlassenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.