Erwägungsgrund 164 32024R2509
Im Einklang mit den im europäischen Grünen Deal genannten Zielen sollten im Hinblick auf die Verwirklichung von Aspekten der Ökologisierung Fortschritte sichergestellt werden, indem, wo dies relevant ist, in den Ausschreibungen ökologische Eignungs- oder Zuschlagskriterien festgelegt sind, mit denen die Wirtschaftsteilnehmer dazu angehalten werden, nachhaltigere Lösungen anzubieten.