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Der Befüllungspfad für jeden Mitgliedstaat mit unterirdischen Gasspeicheranlagen sollte aus einer Reihe von Zwischenzielen bestehen und auf der durchschnittlichen Befüllungsquote der vorangegangenen fünf Jahre jenes Mitgliedstaats beruhen. Für Mitgliedstaaten, für die das Befüllungsziel auf 35 % ihres durchschnittlichen jährlichen Gasverbrauchs gesenkt wird, sollten die Zwischenziele des Befüllungspfades entsprechend reduziert werden.
Ungeachtet Absatz 1 und unbeschadet der Verpflichtungen anderer Mitgliedstaaten zur Befüllung der betreffenden unterirdischen Gasspeicheranlagen wird das…
Auf der Grundlage der Analyse unter anderem der Angemessenheit von Maßnahmen zur Sicherung der Gasversorgung durch die Kommission sowie der eingehenden Analyse…
Die zuständigen Behörden sollten die Füllstände der unterirdischen Gasspeicheranlagen kontinuierlich überwachen, um sicherzustellen, dass nicht von den…
Ab 2023 sollte jeder Mitgliedstaat mit unterirdischen Gasspeicheranlagen jährlich der Kommission einen Entwurf für den Befüllungspfad übermitteln, der die…
Folgende Artikel werden eingefügt: „Artikel 6a Befüllungsziele und Befüllungspfade Für die Zwecke der Einhaltung des vorliegenden Absatzes berücksichtigen die…
Jede erhebliche und anhaltende Abweichung eines Mitgliedstaats von seinen Befüllungspfaden kann die angemessenen Füllstände und das Befüllungsziel gefährden,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.