Gesetze
Gesetz wird geladen …
Ab 2023 sollte jeder Mitgliedstaat mit unterirdischen Gasspeicheranlagen jährlich der Kommission einen Entwurf für den Befüllungspfad übermitteln, der die direkt mit seinem Absatzgebiet verknüpften Speicheranlagen in seinem Hoheitsgebiet in aggregierter Form erfasst. Unter Berücksichtigung der Bewertung der Koordinierungsgruppe „Gas“ sollte die Kommission eine Entscheidung über die Festlegung der „Befüllungspfade“ für jeden Mitgliedstaat auf eine Weise treffen, die die Wettbewerbsstellung der unterirdischen Gasspeicheranlagen in diesem Mitgliedstaat im Vergleich mit denen, die sich in benachbarten Mitgliedstaaten befinden, nicht übermäßig verzerrt.
Für 2023 und die folgenden Jahre übermittelt jeder Mitgliedstaat mit unterirdischen Gasspeicheranlagen der Kommission bis zum 15. September des Vorjahres einen…
Auf der Grundlage der Analyse unter anderem der Angemessenheit von Maßnahmen zur Sicherung der Gasversorgung durch die Kommission sowie der eingehenden Analyse…
Der Befüllungspfad für jeden Mitgliedstaat mit unterirdischen Gasspeicheranlagen sollte aus einer Reihe von Zwischenzielen bestehen und auf der…
Die zuständigen Behörden sollten die Füllstände der unterirdischen Gasspeicheranlagen kontinuierlich überwachen, um sicherzustellen, dass nicht von den…
Jede erhebliche und anhaltende Abweichung eines Mitgliedstaats von seinen Befüllungspfaden kann die angemessenen Füllstände und das Befüllungsziel gefährden,…
Folgende Artikel werden eingefügt: „Artikel 6a Befüllungsziele und Befüllungspfade Für die Zwecke der Einhaltung des vorliegenden Absatzes berücksichtigen die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.