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Es ist möglich, dass ein Mitgliedstaat das Befüllungsziel oder ein Zwischenziel aufgrund eines regionalen oder unionsweiten Notfalls nicht erreichen kann — etwa wenn die Gasversorgung im Sinne von Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/1938 nicht ausreicht —, den die Kommission auf Ersuchen eines oder mehrerer Mitgliedstaaten, der bzw. die einen nationalen Notfall gemäß der genannten Verordnung ausgerufen hat bzw. haben, ausgerufen hat. Die Befüllungsziele, einschließlich des Lastenteilungsziels, sollten daher dann nicht gelten, wenn und solange die Kommission gemäß Artikel 12 der genannten Verordnung einen regionalen oder unionsweiten Notfall ausgerufen hat.
Das Befüllungsziel gilt nicht, wenn und solange die Kommission gemäß Artikel 12 auf Ersuchen eines oder mehrerer Mitgliedstaaten, der bzw. die einen nationalen…
Wenn ein Mitgliedstaat wegen technischer Probleme — etwa mit den Pipelines zur Versorgung der unterirdischen Gasspeicheranlagen oder den Einspeiseanlagen —…
Die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2022/1369, in denen besondere nationale Gegebenheiten im Fall einer verpflichtenden Nachfragesenkung bei einem Unionsalarm…
In Anbetracht des derzeit angespannten Gleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage kann selbst eine moderate Störung der Gasversorgung dramatische…
Folgende Artikel werden eingefügt: „Artikel 6a Befüllungsziele und Befüllungspfade Für die Zwecke der Einhaltung des vorliegenden Absatzes berücksichtigen die…
Auf der Grundlage der Analyse unter anderem der Angemessenheit von Maßnahmen zur Sicherung der Gasversorgung durch die Kommission sowie der eingehenden Analyse…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.