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Mit den von den Mitgliedstaaten jährlich festgelegten Befüllungspfaden, in denen sie ihren jährlichen Befüllungsplan darstellen, soll sichergestellt werden, dass das bindende Befüllungsziel im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 1. Dezember eines bestimmten Jahres erreicht wird. Bei dem Befüllungspfad sollte es sich jedoch um einen Richtpfad handeln, der es ermöglichen sollte, dass den Marktteilnehmern unter Berücksichtigung der Empfehlung C(2025)1481 der Kommission vom 5. März 2025 zur Umsetzung der Gasspeicher-Befüllungsziele im Jahr 2025 das ganze Jahr über ausreichend Flexibilität bei der Speicherbefüllung gewährt wird.
Gemäß der Verordnung (EU) 2017/1938 endet die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, einen jährlichen Befüllungspfad einzuhalten und dafür zu sorgen, dass das…
Angesichts des europäischen Erfolgs bei der Minderung der Risiken im Zusammenhang mit ihrer Gaseinfuhrstruktur sollte beim Gesamtrahmen zur Deckung des…
Für 2023 und die folgenden Jahre übermittelt jeder Mitgliedstaat mit unterirdischen Gasspeicheranlagen der Kommission bis zum 15. September des Vorjahres einen…
Absätze 6, 7 und 8 erhalten folgende Fassung: „(6) Um das Befüllungsziel zu erreichen, bemühen sich die Mitgliedstaaten um die Einhaltung des gemäß Absatz 7…
Die Festlegung eines bindenden Befüllungsziels, sowie eines Befüllungspfads mit einer Reihe von Zwischenzielen für jeden Mitgliedstaat für Februar, Mai, Juli…
Der Befüllungspfad für jeden Mitgliedstaat mit unterirdischen Gasspeicheranlagen sollte aus einer Reihe von Zwischenzielen bestehen und auf der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.