Erwägungsgrund 5 32022R1038
Polyvinylpyrrolidon (E 1201) wurde 1990 vom Wissenschaftlichen Ausschuss „Lebensmittel“ bewertet. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) nahm in ihrem wissenschaftlichen Gutachten vom 1. Juli 2020 eine Neubewertung der Sicherheit von Polyvinylpyrrolidon (E 1201) als Lebensmittelzusatzstoff vor und betrachtete die Ausweitung seiner Verwendung auf Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke in Form von Komprimaten und überzogenen Tabletten. In diesem Gutachten gelangte die Behörde zu dem Schluss, dass eine solche Ausweitung der Verwendung bei den beantragten zulässigen Höchstgehalten und der empfohlenen Verzehrmenge keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken geben dürfte.