Erwägungsgrund 7 32022R1038
Die Zulassung der Verwendung von Polyvinylpyrrolidon (E 1201) als Lebensmittelzusatzstoff unter der Kategorie 13.2 — „Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke gemäß der Richtlinie 1999/21/EG (ausgenommen Produkte der Lebensmittelkategorie 13.1.5)“ — in Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 hat keine Einstufung eines mit dem genannten Zusatzstoff bearbeiteten Produkts als Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Folge.