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Das Befischen von Weißspitzen-Hochseehaien ( Carcharhinus longimanus ) und das Mitführen an Bord, das Umladen, das Anlanden, die Lagerung, das Anbieten zum Verkauf, oder der Verkauf von Körperteilen oder ganzen Körpern von Weißspitzen-Hochseehaien sind im IATTC-Übereinkommensbereich verboten.
Bei versehentlichen Fängen darf Exemplaren von Weißspitzen-Hochseehaien kein Schaden zugefügt werden und sie sind von den Schiffsbetreibern unverzüglich freizusetzen.
Die Schiffsbetreiber erfassen die Anzahl der Freisetzungen mit Angabe des Zustands (tot oder lebendig) und übermitteln diese Informationen dem Mitgliedstaat, dessen Staatsbürger sie sind. Die Mitgliedstaaten übermitteln diese während des Vorjahrs erhobenen Informationen bis zum 31. Januar an die Kommission.
Das Befischen von Weißspitzen-Hochseehaien ( Carcharhinus longimanus ) im IATTC-Übereinkommensbereich und das Mitführen an Bord, das Umladen, die Lagerung, das…
Das Befischen von Weißspitzen-Hochseehaien (Carcharhinus longimanus) und das Mitführen an Bord, das Umladen, die Lagerung, das Anbieten zum Verkauf, der Verkauf…
Das Befischen von Weißspitzen-Hochseehaien (Carcharhinus longimanus) und das Mitführen an Bord, das Umladen, die Lagerung, das Anbieten zum Verkauf, der Verkauf…
Das Befischen von Weißspitzen-Hochseehaien (Carcharhinus longimanus) im IATTC-Übereinkommensbereich und das Mitführen an Bord, das Umladen, die Lagerung, das…
Das Befischen von Weißspitzen-Hochseehaien (Carcharhinus longimanus) und das Mitführen an Bord, das Umladen, die Lagerung, das Anbieten zum Verkauf, der Verkauf…
Das Befischen des Weißspitzen-Hochseehais (Carcharhinus longimanus) im IATTC-Übereinkommensbereich und das Mitführen an Bord, das Umladen, die Lagerung, das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.