Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bei den Fangmöglichkeiten für Bestände von Arten, die unter die Anlandeverpflichtung fallen, sollte berücksichtigt werden, dass Rückwürfe grundsätzlich nicht mehr zulässig sind. Daher sollten diese auf der Grundlage der Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) für die Gesamtfänge (anstelle der Empfehlungen für gewünschte Fänge) festgesetzt werden. Die Mengen, die im Rahmen einer Ausnahme von der Anlandeverpflichtung weiterhin zurückgeworfen werden dürfen, sollten von dieser Empfehlung für die Gesamtfänge abgezogen werden.
Bei den Fangmöglichkeiten für Bestände von Arten, die unter die Anlandeverpflichtung fallen, sollte berücksichtigt werden, dass Rückwürfe grundsätzlich nicht…
Bei den Fangmöglichkeiten für Bestände von Arten, die ab dem 1. Januar 2019 unter die Anlandeverpflichtung fallen, sollte berücksichtigt werden, dass Rückwürfe…
Die Union hat sich gemeinsam mit dem Vereinigten Königreich bemüht, ein Höchstmaß an Konvergenz bei der Anwendung der Anlandeverpflichtung, einschließlich der…
Die Fangmöglichkeiten für Bestände von Arten, für die die Pflicht zur Anlandung ab dem 1. Januar 2018 gilt, sollten die bisherigen Rückwürfe ausgleichen und…
Wird für einen Fischbestand eine Pflicht zur Anlandung eingeführt, so wird bei der Festsetzung der Fangmöglichkeiten dem Umstand Rechnung getragen, dass diese…
Die Fangmöglichkeiten für Bestände von Arten, für die die Pflicht zur Anlandung ab 1. Januar 2016 gilt, sollten die bisherigen Rückwürfe ausgleichen und sollten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.