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Diese Höhe wird im Prinzip als mindestens bis 31. März 2022 für die Fischereifahrzeuge der Union ausreichend erachtet.
Für 2022 müssen die Obergrenzen für den Fischereiaufwand gemäß den Artikeln 5, 6, 7 und 9 sowie Anhang I der Verordnung (EU) 2016/1627 festgesetzt werden.
Mit der Verordnung (EU) 2022/109 des Rates wurden die Fangmöglichkeiten für 2022 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie…
Um eine Unterbrechung der Fangtätigkeiten zu vermeiden und den Lebensunterhalt der Fischer in der Union zu sichern, sollte die vorliegende Verordnung ab dem 1.…
Um eine Unterbrechung der Fangtätigkeiten zu vermeiden und die Existenzgrundlage der Fischer in der Union zu sichern, sollte diese Verordnung ab dem 1. Januar…
Um die Nachhaltigkeit der Fischerei sicherzustellen und da die Fischerei für die wirtschaftliche Existenz vieler Gemeinschaften in der Union und im Vereinigten…
Damit die Fischereifahrzeuge der Union ihre Fangtätigkeiten weiterführen können, sieht Artikel 13 des neuen Protokolls dessen vorläufige Anwendung durch die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.