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Die Mitgliedstaaten sorgen jährlich für eine angemessene wissenschaftliche Überwachung des Zustands der unter diesen Abschnitt fallenden Arten, damit der Wissenschaftliche Beratungsausschuss seine Gutachten erstellen kann, in denen biologische, sozioökonomische und ökologische Aspekte berücksichtigt werden sollten.
Die Mitgliedstaaten sorgen jährlich für eine angemessene wissenschaftliche Überwachung des Zustands der unter diesen Abschnitt fallenden Arten, damit der…
Die Mitgliedstaaten sorgen jährlich für eine angemessene wissenschaftliche Überwachung des Zustands der unter diesen Abschnitt fallenden Arten, damit der…
Die Mitgliedstaaten sorgen für eine angemessene wissenschaftliche Überwachung der in Artikel 57 aufgeführten Arten.
Auf der Grundlage der dem GFCM-Sekretariat von den Mitgliedstaaten und der Kommission übermittelten Informationen stellt der Wissenschaftliche…
Die Kommission holt auf der Grundlage der im Rahmen dieser Verordnung erhobenen Daten bis zum 1. Januar 2018 wissenschaftliche Gutachten zu der Frage ein, ob…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.