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Es wird ein jährliches Einfuhrzollkontingent der Union mit der laufenden Nummer 09.4449 für 21 500 Tonnen hochwertiges frisches, gekühltes oder gefrorenes Rindfleisch, ausgedrückt in Erzeugnisgewicht, der KN-Codes 0201, 0202, 0206 10 95 und 0206 29 91 eröffnet.
Das jährliche Einfuhrzollkontingent der Union gemäß Absatz 1 wird ab dem 1. August 2012 auf 48 200 Tonnen, ausgedrückt in Erzeugnisgewicht, erhöht.
Der Einfuhrzollsatz für das Kontingent nach Absatz 1 wird auf 0 % festgesetzt.
Das Kontingentsjahr beginnt am 1. Juli und endet am 30. Juni.
Folgender Absatz wird eingefügt: „(1a) Das jährliche Einfuhrzollkontingent der Union gemäß Absatz 1 wird ab dem 1. August 2012 auf 48 200 Tonnen, ausgedrückt in…
(1) Für das Kontingent von 200 Tonnen, das vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2006 eröffnet wird, beträgt der Zollsatz innerhalb des Kontingents 0 %.
Im Jahr 2007 werden die in den Absätzen 1 und 2 genannten Zollkontingente für den Zeitraum vom 1. September bis zum 31. Dezember für die vollen in den Absätzen…
(8) Diese jährliche Menge des Zollkontingents gilt ab dem 1. Januar 2005. Sie wird ab 2006 jedes Jahr um 50 Tonnen (fünf Prozent der ursprünglichen Menge von 1…
(2) Dieses Zollkontingent gilt für 2004 und jedes folgende Kalenderjahr ab 1.1.2005 bis zu seinem Außerkrafttreten am 31.12.2006.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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