Erwägungsgrund 4 32022R1176
Der SCCS kam ferner zu dem Schluss, dass Benzophenon-3 für den Verbraucher sicher ist, wenn es als UV-Filter verwendet wird, und zwar bis zu einer Höchstkonzentration von 6 % in Gesichtscreme, Handcreme und Lippenstiften, und dass die Verwendung von Benzophenon-3 bis in einer Konzentration von maximal 0,5 % in kosmetischen Mitteln zum Schutz der Kosmetikformulierung für den Verbraucher unbedenklich ist.