Erwägungsgrund 8 32022R1176
Angesichts der Stellungnahmen des SCCS kann der Schluss gezogen werden, dass die Verwendung von Benzophenon-3 und Octocrilen als UV-Filter in kosmetischen Mitteln in den derzeit zulässigen Konzentrationen ein potenzielles Risiko für die menschliche Gesundheit birgt. Daher sollte die Verwendung von Benzophenon-3 und Octocrilen auf die vom SCCS vorgeschlagenen Höchstkonzentrationen beschränkt werden.