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Das Schengener Informationssystem (SIS) stellt ein wesentliches Instrument für die Wahrung eines hohen Maßes an Sicherheit im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts der Union dar, indem es die operative Zusammenarbeit zwischen den nationalen zuständigen Behörden, insbesondere Grenzschutz, Polizei, Zollbehörden, Einwanderungsbehörden und für die Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung oder Verfolgung von Straftaten oder für die Strafvollstreckung zuständigen Behörden unterstützt. Die Verordnung (EU) 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates bildet die Rechtsgrundlage für das SIS in Bezug auf die Angelegenheiten, die in den Anwendungsbereich des Dritten Teils Titel V Kapitel 4 und 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) fallen.
Das Schengener Informationssystem (im Folgenden „SIS“) stellt ein wichtiges Instrument für die Anwendung der Bestimmungen des in den Rahmen der Europäischen…
Das Schengener Informationssystem (im Folgenden „SIS“) stellt ein wichtiges Instrument für die Anwendung der Bestimmungen des in den Rahmen der Europäischen…
Das Schengener Informationssystem (SIS), das im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen mit der Verordnung (EU) 2018/1862 des…
In der Verordnung (EU) 2018/1861 und der Verordnung (EU) 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die Voraussetzungen für die Einrichtung, den…
Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verarbeitung von Daten, die von Drittstaaten oder internationalen Organisationen an Europol übermittelt werden und an…
Diese Verordnung bildet die Rechtsgrundlage für das SIS in Bezug auf die Angelegenheiten, die in den Anwendungsbereich von Teil 3 Titel V Kapitel 4 und 5 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.