Art. 1 Nr. 1 32013D0345BESCHLUSS DES RATES vom 1. Juli 2013 zur Änderung seiner Geschäftsordnung (2013/345/EU)
nach dem Eintrag für Irland wird der folgende neue Eintrag eingefügt: „Kroatien 4 398,2 “;
Art. 3 32020D2229Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2021. ANHANG „ZEITPLAN 2020…
Art. 2 Abs. 4 32013R0517Abweichend von Absatz 1 wird die in jenem Absatz genannte Kürzung in den anderen neuen Mitgliedstaaten als Bulgarien, Kroatien und Rumänien auf 0 %…
Erwägungsgrund 4 32014D0218BESCHLUSS DES RATES vom 9. April 2014 zur Änderung der Anhänge I, II und III des Beschlusses 2011/432/EU über die Genehmigung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen im Namen der Europäischen Union (2014/218/EU)
Aufgrund des Beitritts Kroatiens zur Union am 1. Juli 2013 und da einige Mitgliedstaaten Änderungen zu dem Vorbehalt und den Erklärungen mitgeteilt haben, ist…
Erwägungsgrund 13 32018D1674BESCHLUSS (EU) 2018/1674 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2018 zur Änderung der Entscheidung 2003/17/EG des Rates hinsichtlich der Gleichstellung von Feldbesichtigungen von Futterpflanzen- und Getreidesaatgutvermehrungsbeständen in der Föderativen Republik Brasilien und der Gleichstellung von in der Föderativen Republik Brasilien erzeugtem Futterpflanzen- und Getreidesaatgut sowie hinsichtlich der Gleichstellung von Feldbesichtigungen von Getreide-, Gemüse-, Ölpflanzen- und Faserpflanzensaatgutvermehrungsbeständen in der Republik Moldau und von in der Republik Moldau erzeugtem Getreide-, Gemüse-, Ölpflanzen- und Faserpflanzensaatgut
Sämtliche Bezugnahmen auf Kroatien als Drittland sind in Anbetracht seines Beitritts zur Union im Jahr 2013 zu streichen.