Erwägungsgrund 20 32022R1904VERORDNUNG (EU) 2022/1904 DES RATES vom 6. Oktober 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Schließlich werden mit dem Beschluss (GASP) 2022/1909 bestimmte technische Korrekturen im verfügenden Teil und in einigen Anhängen vorgenommen.
Erwägungsgrund 28 32022R2474VERORDNUNG (EU) 2022/2474 DES RATES vom 16. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Schließlich werden mit dem Beschluss (GASP) 2022/2478 bestimmte technische Korrekturen im verfügenden Teil vorgenommen.
Erwägungsgrund 26 32023R0427VERORDNUNG (EU) 2023/427 DES RATES vom 25. Februar 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Schließlich werden mit dem Beschluss (GASP) 2023/434 bestimmte technische Korrekturen im verfügenden Teil des Beschlusses 2014/512/GASP vorgenommen.
Erwägungsgrund 9 32023D1574BESCHLUSS (GASP) 2023/1574 DES RATES vom 28. Juli 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/2319 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti
Der Beschluss (GASP) 2022/2319 sollte daher entsprechend geändert werden.
Art. 12 32023D2686BESCHLUSS (GASP) 2023/2686 DES RATES vom 27. November 2023 zur Änderung bestimmter Beschlüsse des Rates über restriktive Maßnahmen zur Aufnahme von Bestimmungen über Ausnahmen für humanitäre Zwecke
Der Beschluss (GASP) 2021/1277 wird wie folgt geändert:
Art. 1 32022D0628BESCHLUSS (GASP) 2022/628 DES RATES vom 13. April 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/266 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Anordnung der Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete
Der Beschluss (GASP) 2022/266 wird wie folgt geändert: