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Mit dem Beschluss (GASP) 2022/1271 wird der Anwendungsbereich des Verbots, Einlagen entgegenzunehmen, auf Einlagen von juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen ausgeweitet, die in Drittländern niedergelassen sind und sich mehrheitlich im Eigentum von russischen Staatsangehörigen oder in Russland ansässigen natürlichen Personen befinden. Darüber hinaus wird nun für die Entgegennahme von Einlagen für den nicht verbotenen grenzüberschreitenden Handel eine vorherige Genehmigung durch die zuständigen nationalen Behörden vorgeschrieben.
Außerdem ist es angebracht, den Anwendungsbereich des Verbots, Einlagen entgegenzunehmen, auf Einlagen von juristischen Personen, Organisationen oder…
Nach Artikel 1a werden die folgenden Artikel eingefügt: (1) Es ist verboten, Einlagen von russischen Staatsangehörigen oder in Russland ansässigen natürlichen…
In dem Beschluss (GASP) 2022/1909 wird ferner das Verbot von Transaktionen mit bestimmten russischen staatseigenen oder staatlich kontrollierten juristischen…
Am 18. Dezember 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/2871 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP angenommen. Mit dem Beschluss (GASP) 2023/2871 werden…
Am 5. Juni 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/1094 angenommen, mit dem eines der Kriterien für die Aufnahme von natürlichen oder juristischen Personen,…
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/2871 wird auch eine Ausnahme vom Einfrieren von Vermögenswerten und vom Verbot der Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.