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Bei Methyl-N-methylanthranilate (M-N-MA) (CAS-Nr. 85-91-6) handelt es sich um einen Duftinhaltsstoff, der in verschiedenen Kosmetika verwendet wird, darunter in Parfums, Shampoos, Seifen und anderen Hygieneartikeln. M-N-MA unterliegt derzeit keinen Verboten oder Beschränkungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009.
Methylsalicylat wird als Duftinhaltsstoff, Aromastoff und linderndes Mittel in verschiedenen kosmetischen Mitteln verwendet und ist derzeit nicht in den…
Für den Stoff „Methyl-2-hydroxybenzoat“ (CAS-Nr. 119-36-8) mit der Bezeichnung „Methylsalicylat“ im Internationalen Verzeichnis für Kosmetikbestandteile (INCI),…
In Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 wird in der Tabelle der folgende Eintrag eingefügt: Laufende Nummer Bezeichnung der Stoffe Einschränkungen…
Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des SCCS und des wissenschaftlichen Gutachtens besteht darüber hinaus ein potenzielles Risiko für die menschliche…
Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des SCCS und des wissenschaftlichen Gutachtens besteht ein potenzielles Risiko für die menschliche Gesundheit, das…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) kam in einer vom Plenum am 13.-14. Dezember 2011 verabschiedeten Stellungnahme zu dem Schluss,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.