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Verordnung (EU) 2022/135 der Kommission vom 31. Januar 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Methyl-N-methylanthranilate in kosmetischen Mitteln (Text von Bedeutung für den EWR)
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