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Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des SCCS und des wissenschaftlichen Gutachtens besteht ein potenzielles Risiko für die menschliche Gesundheit, das sich aus der Verwendung von M-N-MA in Sonnenschutzmitteln und Produkten, die für die Exposition gegenüber natürlichem oder künstlichem UV-Licht vermarktet werden, sowie in anderen kosmetischen Mitteln ergibt, bei denen die Konzentration des Stoffes mehr als 0,1 % bei Mitteln, die auf der Haut verbleiben, und 0,2 % bei auszuspülenden Mitteln beträgt. Daher sollte eine entsprechende Verwendung von M-N-MA verboten werden.
Anschließend kam der SCCS in einem wissenschaftlichen Gutachten vom 16. Oktober 2020 zur Stellungnahme des SCCS zu M-N-MA zu dem Schluss, dass M-N-MA nicht in…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) kam in einer vom Plenum am 13.-14. Dezember 2011 verabschiedeten Stellungnahme zu dem Schluss,…
Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des SCCS und des wissenschaftlichen Gutachtens besteht darüber hinaus ein potenzielles Risiko für die menschliche…
In Anbetracht der Stellungnahme des SCCS kann der Schluss gezogen werden, dass die Verwendung von HAA299 als UV-Filter in kosmetischen Mitteln ein potenzielles…
Angesichts des wissenschaftlichen Gutachtens des SCCS kann der Schluss gezogen werden, dass die Verwendung von Homosalat als UV-Filter in kosmetischen Mitteln…
In Anbetracht der Stellungnahme des SCCP vom 21. Juni 2005, der überarbeiteten Stellungnahme des SCCS vom 25. März 2015 in ihrer berichtigten Fassung vom 13.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.